Im Onlinehandel hat man in Deutschland immer eine Gewährleistung auf Neuware. Die zweijährige gesetzliche Gewährleistung ist in Deutschland folgendermaßen gestaffelt: – Ersten 6 Monate nach Kauf geht man von einem Mangel bei Lieferung aus. Die Nachweispflicht, dass der Mangel bei Lieferung nicht bestand, liegt beim Handel – Ab dem 7ten Monat bis zum Ende der 2jährigen Gewährleistung gilt die Beweislastumkehr. Der Käufer muss nachweisen, dass der Artikel schon bei Lieferung den Mangel hatte und dieser nicht im Laufe der Zeit entstanden ist (falsche Handhabung, Lagerung, Transport o.ä.).
Wir haben eine spezielle Garantieseite eingerichtet, die Du verwenden solltest, wenn Du ein Produkt im Rahmen der Garantie zurückgeben möchtest. Gib als Grund für das Produkt "Garantie" an. Versuche außerdem, den Schaden so gut und genau wie möglich zu beschreiben. Wir möchten auch gerne wissen, wie das weitere Vorgehen aussehen soll. Sobald wir diese Anfrage erhalten, werden wir sie bearbeiten und Du erhälst so schnell wie möglich eine Antwort von uns.
Garantiefälle müssen immer über diese Seite registriert werden.
Es gibt keine Garantie und Gewährleistung auf Schäden, die durch eine der nachfolgenden Punkte entstanden sind: a) Unachtsamkeit; b) vorsätzliche Beschädigung; c) mangelnde Pflege oder Wartung; d) unsachgemäße Verwendung; Desweiteren gibt es keinen Anspruch auf Gewährleistung oder Garantie, wenn ohne Absprache mit Fischdeal versucht wurde, die Ware eigenständig oder durch eine dritte Partei zu reparieren.